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Jedes Makita-Werkzeug (Makita, Maktec, Makita-MT, Dolmar) unterliegt der sorgfältigen Prüfung und der strengen Kontrolle der Makita Qualitätssicherung. Makita gewährt unbeschadet der vertraglichen oder, sofern der Kunde Verbraucher ist, gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer eine Garantie im Umfang und nach Maßgabe der unten angeführten Bestimmungen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Für Geräte mit CE-Kennzeichen, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH Österreich gehören und deren Erwerbsland Österreich ist, gilt:
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Kaufdatum für gewerbliche Nutzer und 24 Monate für private Verbraucher. Innerhalb dieser Zeit übernimmt Makita im Falle eines Material- oder Herstellungsfehlers die Kosten einer Instandsetzung und den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.
Ausgenommen von dieser Garantie sind:
Die Garantiezeit beginnt ab Kaufdatum, maßgeblich ist das Datum auf dem Originalkaufbeleg.
Die Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer für Geräte gewährt, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH Österreich gehören und deren Erwerbsland Österreich ist.
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Wenn ein Garantiefall eintritt, hat Makita das Recht, nach eigenem Ermessen das defekte Teil/Werkzeug zu reparieren, auszutauschen oder durch ein neues Werkzeug, gegebenenfalls durch ein vergleichbares Nachfolgemodell) zu ersetzen.
Nicht defekte Teile oder Verschleißteile werden lediglich auf Kosten des Garantienehmers ersetzt.
Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in das Eigentum von Makita über.
Im Garantiefall ist das betroffene Werkzeug oder der betroffene Akku zusammen mit dem Original-Kaufbeleg (mit Produktbezeichnung und Kaufdatum) vollständig in einer transportsicheren Verpackung an Makita Werkzeug GmbH, Airportstraße 4, 2401 Fischamend, z. H. Reparaturabteilung einzusenden oder in der Makita Reparaturannahme abzugeben.
Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall geltend gemacht werden.
Transportkosten und -risiko für Versand einschließlich Rückversand trägt der Garantienehmer.
Garantieleistungen werden ausschließlich von Makita selbst erbracht.
Durch die Garantieleistung wird die Garantiefrist weder verlängert noch erneuert.
Für die Garantie gilt österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Verlängerung der Garantie auf drei Jahre für Maschinen
Makita gewährt bereits seit dem 01.11.2006 eine Verlängerung der Garantie auf drei Jahre für Maschinen. Für alle ab 01.01.2024 erworbenen Akku-, Elektro- und Benzingeräte mit CE-Kennzeichen, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH Österreich gehören und deren Erwerbsland Österreich ist, gilt folgende Verlängerung dieser Garantie: Makita gewährt eine freiwillige Garantieverlängerung auf 36 Monate unter den oben angeführten Bedingungen und in dem oben angeführten Umfang, wenn der Erstkäufer das Werkzeug innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum im Internet unter www.makita.at registriert.
Zur Bestätigung der Registrierung erhält der Erstkäufer ein Garantie-Zertifikat, das sofort ausgedruckt oder downgeloadet und in weiterer Folge aufbewahrt werden muss.
Das Garantie-Zertifikat muss zur Geltendmachung der Garantieverlängerung an Makita übermittelt werden.
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Makita verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung ("Fair Processing Notice").
Ausgenommen von dieser Garantieverlängerung sind:
Makita gewährt bereits seit 01.02.2012 eine Verlängerung der Garantie auf zwei Jahre für Li-Ionen-Akkus. Für alle ab 01.01.2024 erworbenen
Li-Ionen-Akkus mit CE-Kennzeichen, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH Österreich gehören und deren Erwerbsland Österreich ist, gilt folgende Verlängerung dieser Garantie: Makita gewährt eine freiwillige Garantie auf 24 Monate unter den oben angeführten Bedingungen und in dem oben angeführten Umfang, wenn der Erstkäufer den Akku innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum im Internet unter www.makita.at registriert.
Zur Bestätigung der Registrierung erhält der Erstkäufer ein Garantie-Zertifikat, das sofort ausgedruckt oder downgeloadet und in weiterer Folge aufbewahrt werden muss.
Das Garantie-Zertifikat muss zur Geltendmachung der Garantie an Makita übermittelt werden.
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Makita verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung („Fair Processing Notice“).
Ausgenommen von dieser Garantie sind:
Sämtliche Ausnahmen, die bereits für die Garantie gelten (siehe oben)
Sämtliche Akkus, die nicht mit Lithium-Ionen-Technologie arbeiten
Sämtliche Akkus der Makita G-Serie und Makita-MT Akkus
Unsere Makita-Servicezentrale in Fischamend finden Sie unter folgender Adresse:
Makita Werkzeug Gesellschaft m.b.H.
Airportstraße 4
A-2401 Fischamend
Tel: +43 (2232) 777 00
Fax Verkauf: +43 (2232) 777 00 - 40
Fax Reparatur: +43 (2232) 777 00 - 92
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 7:30 - 16:00
Freitag: 7:30 - 12:30
In unserer Servicezentrale können Sie Zubehör sowie Ersatzteile zu Ihrer Makita-Maschine kaufen. Weiters steht Ihnen unser schneller Reparaturservice im Haus zur Verfügung.
(Unsere Maschinen erhalten Sie im gut sortierten Fachhandel)
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